Veräußerung von Softwareechtheitszertikaten (COA) ohne Einverständnis unzulässig

Mit einem Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern.

Die Verfügungsklägerin, Microsoft Deutschland, stattet ihre Programme mit einem sog. Echtheitszertifikat (COA – certificate of authenticity) aus, das auch den für die Programminstallation nötige Seriennummer enthält. Mit dieser Seriennummer ist der Download des Programms und seine Aktivierung möglich.
Großkunden gestattet Microsoft im Rahmen von sog. Volumen-Lizenzverträgen, das Programm zu vervielfältigten und die Vervielfältigung zu verkaufen. Hat der Großkunde zu viele Lizenzen bzw. COAs erworben, veräußert er die nicht benötigten COAs an Händler zum Weiterverkauf. Auf diese Weise erwarb auch der Verfügungsbeklagte die streitbefangenen COAs und bot diese auf der Handelsplattform eBay seinerseits zum Kauf an.

Auf Antrag von Microsoft untersagte das Landgericht Frankfurt am Main dem Verfügungsbeklagten durch einstweilige Verfügung vom 26.11.2008, die Echtheitszertifikate ohne deren Einwilligung anzubieten, feilzuhalten oder sonst wie in den Verkehr zu bringen. Hiergegen legte der Verfügungsbeklagte Widerspruch ein und beantragte, ihm zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Diesen Antrag lehnte das Landgericht wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Widerspruchs ab.

Zu Recht, wie das OLG nunmehr auf die Beschwerde des Verfügungsbeklagten entschied. Da die COAs neben ihrer Funktion, die Authentizität einer bestimmten Software zu bescheinigen, auch Lizenzrechte verkörperten, seien sie nicht ohne Zustimmung der Verfügungsklägerin an Dritte übertragbar. Es sei grundsätzlich nur der Urheberrechtsinhaberin vorbehalten zu entscheiden, wem sie Nutzungsrechte an den von ihr entwickelten Softwareprogrammen einräume. Dabei könne sich der Erwerber auch nicht auf den sog. “Grundsatz der Erschöpfung” berufen. Dieser Grundsatz besagt, dass dem Rechtsinhaber nur das Recht der Erstverbreitung zusteht, er aber keine Möglichkeit hat, die Art und Weise der Weiterverbreitung einzuschränken. Erschöpfung könne aber nur an einem körperlichen Werkexemplar eintreten, nicht aber an Rechten bzw. Urkunden, die Rechte verkörpern. Die streitbefangenen COAs ermöglichten nur den Download und die Freischaltung der dazugehörigen Software. Deshalb handele es sich bei den COAS nicht um körperliche Werkexemplare, sondern nur um Lizenzrechte.

Geschrieben von: Marian Härtel

Microsoft weiter an Yahoo interessiert

Wie es scheint, ist Microsoft weiterhin an Yahoo interessiert, nach Angaben von Microsoft selber jedoch nur, wenn es auf der Yahoo-Hauptversammlung am 1. August, auf Drängen von von Großinvestor Carl Icahn,r zu einem Managementwechsel bei Yahoo kommen sollte.

Der Kampf um den Chefposten von Jerry Yang scheint also weiter in voller Fahrt zu sein und Microsoft feuert dies an, indem sie u.a. versuchen bei Yahoo ausgeschiedene Manager einzustellen. Jüngst bot Microsoft auch 1 Millarde US Dollar für die Yahoo-Suchmachine alleine.

Geschrieben von: Marian Härtel

Yahoo Übernahme durch Microsoft doch noch offen?

Eigentlich schien es so, dass die Yahoo Übernahme durch Microsoft zur Akte gelegt wurde. Nun läßt die Verschiebung des Termins für die Hauptversammlung von Yahoo auf den 1. August aber neue Spekulationen aufkommen. Die Befürchtungen, dass es auf der Hauptversammlung zwischen Konzernchef Jerry Yang und Aktionär Carl Icahn hoch her gehen könnte, sind anscheinend nicht ganz unbegründet. Icahn drängt angeblich auf erneute Verkaufsgespräche mit Microsoft

Im Gespräch mit dem “Wall Street Journal” kündigte er zudem an, Yang absetzen zu wollen, wenn dessen Kandidaten in den Yahoo-Verwaltungsrat gewählt werden würden. Icahn befürchtet, dass Microsoft Yang nicht mehr vertrauen würdem, nachdem dieser die letzte Offerte hin Höhe von 47,5 Mrd-Dollar-Offerte abgelehnt hat. Der Ausgang des Duells ist jedoch offen, da sowohl Yang als auch Icahn einige Vertraute unter den Aktionären haben.

Die Frage bleibt natürlich offen, ob Microsoft überhaupt noch will, wobei eine Antwort wohl nicht zu erwarten ist, könnte der neuerliche Streit doch den Preis drücken.

Geschrieben von: Marian Härtel

Yahoo kuschelt weiter mit AOL

Yahoo wehrt sich weiter heftig gegen die Übernahmeversuch von Microsoft, die den Internetgiganten für insgesamt 44,6 Milliarden Dollar übernehmen wollen, um gegen die Vorherrschaft von Google im Internet antreten zu können. Mit allerlei Spielchen wird nun versucht die Transaktion hinauszuzögern, nicht nur durch Abfindungsversprechen an seine Angestellten und Verlängerung von Fristen zur Besetzung verschiedener Gremien, sondern vor allem auch durch Gespräch mit Google selber und vor allem mit AOL.

Trotzdem machen die Aktion insgesamt aber nur den Eindruck, dass der Preis hochgetrieben werden soll. An einem angedachten neuen Unternehmen, zu dem sodann Yahoo und AOL gehören würde, würde AOL-Mutter Time Warner ein gehöriges Stück besitzen. Laut Informationen von Insidern soll zudem ein Sparpotential von einer Millarde Eure im Jahr den Mediengiganten überzeugen, sich auf Yahoo einzulassen, nachdem dies vor einiger Zeit bereits schief ging.

Geschrieben von: Marian Härtel

Yahoo wehrt sich gegen Microsoftübernahme

Yahoo wehrt sich gegen die Übernahmeversuche von Microsoft, indem den Mitarbeitern sogenannte “Change of Control”-Klauseln zugesagt werden. Nach denen können Mitarbeiter bei einer Entlassung nach einer Übernahme mit Abfindungen von bis zu zwei Jahresgehältern sowie mit weiteren Zusatzleistungen rechnen.  Yahoo lehnte im Übrigens das Angebot von ursprünglich knapp 45 Mrd. US-Dollar (ca. 30 Mrd. Euro) bisher als zu niedrig ab.

Ob dies Microsoft und seiner gut gefüllten Kriegskasse von dem Kurs, endlich die Übermacht von Google im Suchmachinenbereich zu brechen, abzubringen vermag, bleibt aber anzuzweifeln.

Geschrieben von: Marian Härtel

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