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	<title>Dr. Behrmann &#38; Härtel - Kanzlei für Computerspielrecht &#187; Online Content Ltd</title>
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		<title>Katja Günther: Jetzt kommen Mahnbescheide?</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Mar 2009 10:47:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Katja Günther]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnbescheid]]></category>
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		<description><![CDATA[Geht Katja Günther jetzt sogar den Schritt, dass für unberechtigte Forderungen doch Mahnbescheide beantragt werden? Ein Umstand, den ich, schon wegen den Kosten für den Antragsteller, immer für ausgeschlossen gehalten habe. Aber die Masche scheint einfach zu gut zu funktionieren. Beantragt werden die Bescheide gegen Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geht Katja Günther jetzt sogar den Schritt, dass für unberechtigte Forderungen doch Mahnbescheide beantragt werden? Ein Umstand, den ich, schon wegen den Kosten für den Antragsteller, immer für ausgeschlossen gehalten habe. Aber die Masche scheint einfach zu gut zu funktionieren.</p>
<p>Beantragt werden die Bescheide gegen Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen. </p>
<p>Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird. </p>
<p>Daher sei allen, die einen solchen Bescheid bekommen, ausdrücklich mitgeteilt: <strong>Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen.</strong> Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht. </p>
<p>Hat man keine Anmeldung vorgenommen oder waren Preise unerkennbar in AGB versteckt, sollte man sich auch nicht durch einen Mahnbescheid einschüchtern lassen. Im Zweifel ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auf keinen Fall darf jetzt mehr der gerne gegebene Hinweis: &#8220;<em>Einfach nicht reagieren</em>&#8221; beachtet werden, da die Gegner sonst bald einen gerichtlichen Titel in der Hand haben, mit dem auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können.</p>
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		<title>Online Content Ltd muss wegen Abofallen Gewinn offenlegen; Web.de zur Unterlassung verpflichtet</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Oct 2008 06:00:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein/Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Dankeschön]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnabschöpfung]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat. Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau. Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat. Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau. Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. œDie Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft, erklärt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen.</p>
<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht mit den Verfahren dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu ist mit den aktuellen Urteilen gelegt. Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters. Im April 2007 hatte der Verband die Firma wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Diese waren derart gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert. Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.</p>
<p>Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000 Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. œKostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet, fordert Billen. Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war.</p>
<p>Auch gegen WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als œTreuegeschenk und œDankeschön an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet.</p>
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		<title>Katja Günther und Online Content Ltd? Was tun gegen Internetfallen?</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Sep 2008 06:45:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Katja Günther]]></category>
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		<description><![CDATA[In der CT, aus dem Verlagshaus Heise, der Ausgabe 20/2007 gibt es eine schöne Zusammenfassung der meisten Antworten, die man auf Fragen von unerfahrenen Internetnutzern zum Thema Katja Günther, Online Content Ltd. oder sonstige Internet-Vertragsfallen geben kann. Den Artikel gibt es hier auch online zu lesen. Wenn ansonsten noch Fragen vorhanden sind, kann man sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der <em>CT</em>, aus dem Verlagshaus Heise, der Ausgabe 20/2007 gibt es eine schöne Zusammenfassung der meisten Antworten, die man auf Fragen von unerfahrenen Internetnutzern zum Thema Katja Günther, Online Content Ltd. oder sonstige Internet-Vertragsfallen geben kann.</p>
<p>Den Artikel gibt es <a href="http://www.heise.de/ct/07/20/098/" target="_blank">hier auch online zu lesen</a>. Wenn ansonsten noch Fragen vorhanden sind, kann man sich natürlich auch an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden, wobei einem klar sein sollte, dass man ohne Rechtschutzversicherung wohl Probleme bekommen wird, dessen Kosten erstattet zu bekommen.</p>
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		<title>Katja Günther, das Amtsgericht Wiesbaden und verunsicherte Internetnutzer</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Sep 2008 21:46:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Amtsgericht Wiesbaden]]></category>
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		<description><![CDATA[Rechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt aktuell weitere Einschüchterungsversuche an Personen, die sich bei Internetvertragsfallen der Firma Online Service Ltd. mit Sitz in Hanau wie zum Beispiel lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com arngemeldet haben. Die rechtliche Bewertung bleibt, wie schön von zahlreichen Seiten dargestellt, weiterhin die gleiche. Die Online Service Ltd. hat keinen wirksam durchsetzbaren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt aktuell weitere Einschüchterungsversuche an Personen, die sich bei Internetvertragsfallen der Firma Online Service Ltd. mit Sitz in Hanau wie zum Beispiel lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com arngemeldet haben. Die rechtliche Bewertung bleibt, wie schön von zahlreichen Seiten dargestellt, weiterhin die gleiche. Die Online Service Ltd. hat keinen wirksam durchsetzbaren Anspruch gegen einen Anmelder. Daran ändert auch das Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az.: 93 C 619/08 “ 41) nichts, welches durch Katja Günther als zum Zwecke der Einschüchterung verschickt wird.</p>
<p>Dazu nahm das Amtsgericht Wiesbaden jetzt sogar in einer Pressemeldung Stellung:</p>
<blockquote><p>In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte.</p>
<p>In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten. Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.<br />
Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Dienste erhalten haben und von anwaltlicher Seite unter Berufung auf das Urteil des AG Wiesbaden aufgefordert werden, diese Rechnungen zu zahlen, wobei sogar eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt ist.</p>
<p>Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online-Dienst. Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.</p></blockquote>
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		<title>Wie man sich gegen Verbraucherfallen wehrt</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 09:03:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei den Kollegen von Spiegel Online findet sich ein schöner Artikel der sich mit der unrühmlich bekannten Rechtsanwaltskollegin Katja Günther beschäftigt, die munter weiter Zahlungsaufforderungen im Namen ihrer Mandantin, der Online Content Ltd., verlangt. Der beste Weg sich dagegen zu wehren, ist einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nach einem Schreiben von diesen wird nach der Erfahrung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Kollegen von Spiegel Online findet sich ein schöner Artikel der sich mit der unrühmlich bekannten Rechtsanwaltskollegin Katja Günther beschäftigt, die munter weiter Zahlungsaufforderungen im Namen ihrer Mandantin, der Online Content Ltd., verlangt.</p>
<p>Der beste Weg sich dagegen zu wehren, ist einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nach einem Schreiben von diesen wird nach der Erfahrung in den aller meisten Fällen Ruhe sein, weil ein Interesse am Streit sowie nicht besteht und juristisch auch wenig erfolgsverbrechend ist.</p>
<p>Wer trotzdem einmal bei den Kollegen von SpOn reinschnuppern will, <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564774,00.html" target="_blank">surft hier entlang</a>.</p>
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