Bots und Onlinespiele: Eine Sache für den BGH?

Nach langer Zeit soll es nun endlich wieder weitergehen auf dem Blog, den ich inzwischen mit der Kanzleiseite zusammengelegt habe.

Einer der Gründe für die lange Abwesenheit war sicherlich einer unserer sicherlich größten Fälle bisher, in dem unser Mandant vom Onlinespielehersteller Blizzard auf eine 6stellige Summe sowie Unterlassung verklärt worden ist. Unsere Mandantin veröffentlicht und verkauft nämlich Zusatzprogramme für das Onlinerollenspiel “World of Warcraft”, ein Spiel bei dem monatliche Gebühren für die Nutzung fällig werden.

Da die Akte, nach nur der Klageschrift und der Klageerwiderung samt Anlagen bereit einen ganzen Leitzordner füllt, kann der Umfang der Streitpunkte erahnt werden. Der Fall beinhaltet zum großen Teil unentschiedene Rechtsprobleme des Internet und des Wettbewerbsrechte im Zusammenhang mit den Problemkreisen “Anstiftung zum Vertragsbruch”, “Wirksamkeit von EULA bei offline gekauften Computerspielen”, “Klarheit von AGB/überraschende Klauseln” und “Gleichheitsgrundsätze in AGB, Verträgen, UWG”.

Es ist anzunehmen, dass die Rechtsthematik derart kompliziert ist und gleichzeitig wegweisend für eine gesamte Branche sein dürfte, dass wir uns mit diesem Problem wohl in einigen Jahren in Karlsruhe wiederfinden werden. Bis dahin dürfte die Akte wohl auf 5-6 Leitzordner angewachsen sein, aber ich muss es dann ja nicht von Anfang an lesen ;)

Einer Zusammenfassung der Rechtsprobleme und des Streitstandes wird es voraussichtlich morgen geben.

Geschrieben von: Marian Härtel

Das Landgericht Berlin, Bannwellen von World of Warcraft Bots und das Wettbewerbsrecht

Wie das Landgericht Berlin mit Urteil vom 24.8.2010 entschieden hat, ist das Behaupten der Existenz von Bannwellen eines Bots für World of Warcraft, ohne dass diese Tatsache bewiesen werden kann, wettbewerbswidrig. Ein Verweis auf Internetforen, in denen über einzelne Bans berichtet wird, sei zum einen nicht als Beweis geeignet und zum anderen keine Grundlage dafür dass es nicht nur vereinzelte Bans, sondern ganze “Bannwellen” gegeben hat.

Das Urteil, womit die einstweilige Verfügung, die unsere Mandantin erstritt, bestätigt wurde, ist eines der wenigen, die sich mit der spezifischen Botproblematik in Onlinespielen überhaupt auseinandersetzen, auch wenn es im Kern um standardisierte Rechtsprobleme aus dem UWG geht.

Auch in einem Wirtschaftsbereich, der von vielen noch als “Spiel” bezeichnet wird, muss sich an die juristischen “Spielregeln” in Deutschland gehalten werden.

  • Zum Volltext
  • Geschrieben von: Marian Härtel

    Chinesische Goldverkäufer und die Angst vor dem Anwalt

    Es war gar nicht so leicht für eine Mandantin gegen Webseiten chinesischer Unternehmen vorzugehen, die in Deutschland zwar Dienstleistungen für diverse Onlinerollenspiele anbieten, aber sich dabei natürlich nicht an deutsche Gesetze halten wollen. Auf die Abmahnung gab es natürlich keine Reaktion und zunächst hatte es auch den Eindruck, dass die Zustellung der einstweiligen Verfügung keinen Effekt gehabt hat; die Beantragung von Ordnungsgeld war schon beim zuständigen Gericht als…

    …als gestern in der Kanzlei ein Einschreiben zugestellt wurde, darin ein handgeschriebener Brief, dass man die Verfügung anerkenne und doch bitte eine neue Rechnung wegen den Kosten zuschicken solle. Noch am gestrigen Tage änderten sich auch noch alle weiteren Sachlagen in der zugehören Akte. Denn plötzlich wurde die Domain an an eine kanadische Firma abgegeben und die DENIC kommt nur wieder doch ins Spiel, da plötzlich existiert weder deutscher Domaininhaber, noch ein deutscher Admin-C existiert, was gegen die Domainbestimmungen der DENIC verstößt. Und ebenfalls am selben Abend stellte man auf der Webseite sogar die Rechtsverstöße ab, was ich nun – so ehrlich bin ich – eigentlich nicht erwartet habe.

    Die Sache wird für die chinesischen Miterdenbewohner aber wohl trotzdem unangenehm ausgehen, da sie – wohl aus Respekt vor unseren Briefen – die Domain ins Ausland transferiert haben. Jetzt muss die DENIC nämlich eine ausländische Adresse anschreiben, den Brief aber mit dem Länderkürzel Deutschland bestücken. Da eine solche Post wohl nicht beim Empfänger ankommen wird, dürfte die Domain nächste Woche wohl im Transit landen ;-)

    Geschrieben von: Marian Härtel

    World of Bullshit

    Ich bin ja sonst kein Leser der TAZ, aber Kudos an die Berliner Kollegen für deren Front gegen die aktuellen Verbotspläne von Computerspielen.

    Der Artikel World of Bullshit beschreibt recht gut, wie ich über die aktuellen Entwicklungen und gewisse Studien von gewissen Forschungsinstituten denke.

    Es sei denn, ein Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen kommt daher mit seiner Studie zu “World Of Warcraft”, für die er 44.610 Neuntklässler befragt und ermittelt haben will, dass 3 Prozent der Jungs “süchtig” sind, so richtig süchtig, als wärs Alkohol oder Kokain – und kein Spiel. Ein Spiel übrigens, das, wie jedes gute Spiel, zwar durchaus einen gewissen “Suchtfaktor” aufweist, ansonsten aber so “blutrünstig” ist wie Poker.

    Nuff said!

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Glider stellt nach einstweiliger Anordnung vorläufig den Support ein

    Mit Wirkung zum 10. März 2009 hat MDY Industries Inc., Entwickler der Botsoftware Glider für World of Warcraft, den Support für das Programm eingestellt. Dazu gezwungen wurde MDY Industries durch eine Widerklage von Blizzard Entertainment Inc., die diese als Reaktion auf die Feststellungsklage von MDY Industries, dass Glider keine Rechte von Blizzard verletze, erhob.

    Bezirksrichter David G. Campell kam MDY Industries mit einem konkreten Datum für die einstweilige Anordnung zuvor, so dass MDY sich gezwungen sah, den Service einzustellen, solange das Berufsgericht nicht über einen Widerspruch gegen die Anordnung entschieden hat.

    Die Anordnung im Originalwortlaut findet man hier.

    Geschrieben von: Marian Härtel

    World of Warcraft: Multiboxing extrem!

    Ich muss es zugeben. Wenn ich die Zeit finde, vertreibe ich mir hin und wieder die Zeit mit dem Spiele von World of Warcraft. Der Geist ist stark, der Körper ist schwach ;-)

    Manche Leute übertreiben es aber auch hierbei. Ein US-Amerikaner spielt beispielsweise 36 Accounts in World of Warcraft simultan, nutzt dabei 11 Rechner per Multiboxing und gibt dafür laut eigenen Angaben im Jahr 5.711 US-Dollar aus.

    So sieht sein “Spielzimmer” aus!

    World of Warcraft mit 36 Accounts

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Blizzard vs. Glider: Erneuter (fragwürdiger) Sieg

    Blizzard hat gegen den World of Warcraft – Bot “Glider” und dessen Entwickler Michael Donnelly auch im zweiten Schritt des Verfahrens vor einem US-Gericht gewonnen und von den geforderten 6,8 Millionen Dollar Schadensersatz immerhin 6 Millionen Dollar zugesprochen bekommen. Grundlage für den Schadensersatz ist, dass das Gericht der Argumentation von Blizzard folgte, dass die Verwendung des Bots, der zudem gegen die Nutzungsbedingungen des Spieles verstößt, dazu führen würde, dass die Spieler weniger lange World of Warcraft spielen würden und Blizzard daher Einnahmeausfälle durch entgangene Abogebühren zugefügt werden würden.

    Aus meiner Sicht ist die Entscheidung schon in zweifacher Hinsicht sehr fragwürdig. Zum einen dürften die Beweise für eben jene Behauptung sehr dürftig und unvollständig gewesen sein, obwohl ich den Volltext der Entscheidung noch nicht kenne, denn Blizzard kann gar nicht wissen, wie lange jeweils ein invidueller Spieler normalerweise World of Warcraft spielen würde. Durchschnittszeiten sind für einen derartigen Beweis untauglich. Aber auch schon aus eigener Erfahrung läßt sich sagen, dass die Argumentation stark hinken dürfte, denn die allermeisten Nutzer von Bots benutzen diese nicht, um World of Warcraft “durchzuspielen”, was sowieso nicht möglich ist, sondern um sich lästige Routineaufgaben zu erleichtern und damit, weil beispielsweise Gold gewonnen wurde, sogar noch länger zu spielen, als dies ohne die Benutzung eines Bots der Fall gewesen wäre.

    Im Januar 2009 wird der Prozess gegen MDY Industries weitergehen und Richter David Campbel zu entscheiden haben, ob der Botentwickler zusätzlich gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen hat.

    Wie ist die Meinung der Leser? Ist ein Schadensanspruch gegen den Entwickler wirklich berechtigt oder müsste sich Blizzard vielmehr nur auf Handlungen gegen die Nutzer beschränken, da diese unter Umständen den Lizenzvertrag, den sie mit Blizzard eingegangen sind, verletzen?

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Blizzard triumphiert gegen World of Warcraft Botentwickler

    Auch wenn so mancher der Meinung sein mag, dass Blizzard nicht genug gegen Bots in World of Warcraft unternimmt, so zeigen doch große Bannwellen das Gegenteil. Auch auf juristischen Wegen ist der erfolgreiche Spielepublisher unterwegs und triumphierte vor Gericht jetzt gegen den Botentwickler MDY Industries.

    Aufgrund des Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen von World of Warcraft liege bei der Verwendung des Bots, durch den Programmcode des MMORPG in den Arbeitsspeicher kopiert wird, eine Urheberrechtsverletzung vor. Eine für die WOW-Community löbliche, aber juristisch eher wacklige Entscheidung, die hierzulande juristisch auf noch schwererem Fuß unterwegs wäre, da die Einbeziehung der AGB von World of Warcraft, und somit die Beschränkung des Nutzungsrechtes der Spieler, ein große Hürde darstellen würde.

    Geschrieben von: Marian Härtel

    ARD Doku zum Thema Sucht nach Onlinespiele

    Morgen um 23:30 sendet die ARD eine Dokumentation von den Autoren Sonia Mayr, Anja Reschke und Henning Rütten, die einen Schüler ein Jahr lang begleiteten, der intensiv der Sucht nach World of Warcraft verfallen ist. Man darf gespannt sein, ob die Sendung sich wirklich dem Thema ernsthaft hingibt oder zu einem weiteren Verdammen von Computerspielen verkommt.

    Aus dem Inhalt der Sendung:

    Wenn Marc-Oliver am Nachmittag von der Schule nach Hause kommt, hat er nur ein Ziel: seinen Computer. Mindestens sechs Stunden spielt er täglich, am Wochenende auch mal Nächte durch. Marc-Oliver ist süchtig – nach Computerspielen. Wegen seiner Spielsucht hat er das Gymnasium geschmissen und nur mit Mühe einen Hauptschulabschluss geschafft. Immer war der Computer ihm wichtiger. Es ist eine Sucht, die seine Mutter nicht versteht und gegen die sie hilflos ist. “Wir haben alles versucht, um ihn vom Bildschirm wegzuholen. Wir haben mit ihm über die Spiele gesprochen, haben gedroht und den Computer schließlich abgeschaltet. Es hat alles nichts genützt.”
    Die Dokumentation “Spielen, spielen, spielen … wenn der Computer süchtig macht” gibt Einblicke in den täglichen Kampf von Familien gegen die Computerspielsucht ihrer Kinder. Wie der 17-jährige Marc-Oliver verlieren sich immer mehr Jugendliche in den virtuellen Welten. Bis zu zehn Prozent aller Spieler sollen laut Studien suchtgefährdet sein. Über ein Jahr lang hat das Autorenteam Marc-Oliver und seine Familie begleitet – ein Jahr im Leben eines Spielsüchtigen. Es wird gezeigt, was an den Online-Rollenspielen begeistert und gleichzeitig so gefährlich ist. “Spielen, spielen, spielen … wenn der Computer süchtig macht” zeigt die Auswirkungen der Computerspielsucht sowie die Hilflosigkeit der Eltern und nähert sich diesem neuen Krankheitsbild auch aus Sicht von Neurologen und Psychiatern. Außerdem sprechen die Autoren mit einem jungen Mann, der gerade ein Therapie gegen Computerspielsucht macht. Er hat alles verloren, Job, Freundin und Wohnung, und sucht einen Weg zurück aus der virtuellen in die reale Welt.

    Geschrieben von: Marian Härtel

    World of World of Warcraft

    Mir sei heute auch einmal ein unjuristischer Post erlaubt, aber schließlich gehört World of Warcraft unbestreitbar zum Medienbusiness, zum anderen ist dieses Feature zum neuen Blizzard-Spiel World of World of Warcraft wirklich interessant. Viel Spaß!

     


    ‘Warcraft’ Sequel Lets Gamers Play A Character Playing ‘Warcraft’

    Geschrieben von: Marian Härtel

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